Teilnahmebedingungen

Merkblatt CoronajpgStandplatzgrösse und Zuteilung

  • Platzwünsche und -grössen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, jedoch besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz
  • Der Vorstand behält sich das Recht vor, Interessierte nach Reservation und Nichterscheinen ohne Abmeldung für künftige Flohmärkte zu sperren
  • Die Platzzuteilung erfolgt ausschliesslich durch das verantwortliche Vorstandsmitglied des FLOSCH-Vereins
Marktbeginn/ Platzbezug/ Einfahrt
  • Die Plätze sind ab 06.00 Uhr bezugsbereit und bis 08.00 Uhr reserviert, danach werden sie - ohne Rückerstattung der Standgebühren - freigegeben
  • Fahrzeuge müssen sofort nach den Ausladen weggestellt werden
  • Kein Parking auf/ neben dem Marktareal während der Marktzeit erlaubt
Marktende/ Ausfahrt
  • Fahrzeuge zum Einladen dürfen erst eingefahren werden, wenn der Verkaufsstand komplett abgeräumt und zum Einladen bereit ist. Die Einfahrt ist frühestens ab 16.30 Uhr - je nach Wetter- erlaubt.
  • Verkaufszeit ist bis längstens 17.00 Uhr
  • Jeder Verkaufsplatz muss bis spätestens 18.00 Uhr sauber hinterlassen werden
  • Abfall darf nicht deponiert werden
Verhalten/ Regeln
  • Bei Verhinderung muss eine Abmeldung erfolgen. Es erfolgt jedoch keine Rückerstattung bereits bezahlter Standgebühren, diese können auch nicht für ein anderes Datum geltend gemacht werden
  • Es dürfen keine Fahr- und Fluchtwege während dem Ein- und Ausladen blockiert werden
  • Kein Verkauf von Alkohol, Neu-, Billig- und Massenware erlaubt (Kontrolle und Verzeigung durch Marktpolizei möglich)
  • Kein Verkauf von Lebensmitteln (Getränke, Esswaren) jeglicher Art erlaubt
  • Komplettes Standmaterial wie Tische, Stühle, Sonnen-, Regenschutz muss selber mitgebracht und wieder entfernt werden
  • Gratis- und Billigware darf aus Gründen der Fairness gegenüber den anderen Ausstellern frühestens ab 15.30 Uhr angeboten resp. entsprechend angeschrieben werden
  • Sämtlichen Anweisungen des Vereinsvorstandes ist Folge zu leisten. Ein Nichtbefolgen dieser Regeln kann ein Teilnahmeverbot an künftigen Märkten nach sich ziehen.
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    Die Stände müssen ab sofort gut sichtbar mit dem Namen des Standinhabers/

    Verkäufers angeschrieben sein!

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